Kosten und Abrechnung :
1. Für Selbstzahler: wer gesetzlich krankenversichert ist, muss seine Heilpraktikerleistungen selbst begleichen.
Die Kosten werden von den gesetztlichen Krankenkassen nicht übernommen,
nur Ärzte,Therapeuten,Physiotherapeuten haben Verträge mit den Kassen und rechnen darüber ab.
Die Naturheilkunde-Behandlungskosten richten sich nach dem Rahmen der Gebührenprdnung für Heilpraktiker (GeBÜH).
Sie erhalten eine Rechnung,die Sie evtl. bei der Steuer einreichen können,fragen Sie Ihren Stuerberater.
2. Für Privatversicherte oder Klienten mit ambulanter Zusatzversicherung Naturheilkunde:
Die Grundlage für die Abrechnung bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBÜH).
Sie erhalten eine Rechnung mit Abrechnungsziffern für Ihre Versicherung.
Die Rechnung bitte innerhalb von 14 Tagen an mich überweisen.
Storno:
Bitte beachten Sie, dass bereits vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher per Mail abgesagt werden müssen.
Ansonsten berechne ich ein Ausfallhonorar von 50% des für den Termin vereinbarten Honorars.
